Vorsorge
Leider erlebe ich regelmäßig die Situation, dass ich zu schwerst Kranken gerufen werde, denen erst jetzt klar wird, dass niemand umfassend für sie handeln kann und darf, obwohl sie einen Ehepartner und Kinder haben.
Selbstbestimmt entscheiden – in jeder Situation
Wenn nichts niedergeschrieben ist, muss über das Amtsgericht ein amtlicher Betreuer bestellt werden. Mit einer sog. Vorsorgevollmacht können Sie jedoch selbst bestimmen, wer im Krankheitsfall für Sie entscheidungsbefugt ist und sich um ihre finanziellen und persönlichen Angelegenheiten kümmern soll.
In diesem Zusammenhang können Sie auch Ihre Wünsche und Vorstellungen für eine medizinische Behandlung klar machen, falls Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, sich selbst zu äußern; letzteres nennt man Patientenverfügung. Damit ein selbstbestimmtes Leben bis zum Schluss möglich bleibt und Ihre Liebsten in Ihrem Sinne für Sie sorgen können.
Rechtsberatung zu folgenden Themen
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Broschüren
Behalten Sie Ihr Leben in der Hand.
Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
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