Überlassung
Die Übertragung von Immobilienbesitz, landwirtschaftlichen Anwesen und anderem Vermögen an die nächste Generation hat viele Aspekte: Auswahl der passenden Nachfolger, Vermeidung späterer Streitigkeiten unter den Erben, die optimale Ausnutzung steuerlicher Freibeträge, Erhalt von Familienbesitz bis hin zur Versorgung der Übergeber im Alter.
Nachfolge klar und konfliktfrei regeln
Eine maßgeschneiderte Beratung ist hier nicht nur optional, sondern ein Muss, um mit einer ausgewogenen Vertragsgestaltung allen Belangen gerecht zu werden. Ganz besonders gilt das für die Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe, wo ich engmaschig mit den zuständigen Steuerberatern zusammenarbeite. Unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen muss eine tragfähige Gestaltung gefunden werden, die die Übergeber absichert, den Übernehmern Handlungsspielräume für die Zukunft eröffnet und auch die Ansprüche und Interessen der weichenden Erben nicht vergisst.
Mit meiner langjährigen Erfahrung setze ich mich dafür ein, dass der alte Spruch „Übergeben heißt nimmer leben“ für Sie nicht zutrifft und der Familienfrieden gewahrt bleibt.
Rechtsberatung zu folgenden Themen
- Soll überhaupt zu Lebzeiten übertragen werden?
- Regelung von Erbansprüchen
- Nutzungsrechte wie Wohnungsrecht oder Nießbrauch
- weitere Absicherungen, z. B. Rückfallklauseln
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Die unten stehenden Links geben Ihnen weitere Orientierungsmöglichkeiten.
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